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Cannabistherapie

Seit dem 10. März 2017 können Ärzte cannabishaltige Arzneimittel für Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung verordnen. Die Voraussetzungen dafür sind:

Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende alternative Leistung

• steht nicht zur Verfügung oder

• dass diese nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Ärzte unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes bei der oder dem Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

Für welche Krankheiten bzw. Indikationen kommt eine Verordnung also in Frage?

Die bisherigen Ausnahmegenehmigungen für eine Behandlung mit Cannabis nach § 3 Abs.2 BtMG wurde vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) vorrangig bei folgenden Indikationen erteilt:

•Schmerz (ca. 57 %)

•ADHS (ca. 14 %)

•Spastik (unterschiedlicher Genese) (ca. 10 %)

•Depression (ca. 7 %)

•Inappetenz/Kachexie (ca. 5 %)

•Tourette-Syndrom (ca. 4 %)

•Darmerkrankungen (ca. 3 %)

•Epilepsie (ca. 2 %)

Wissenschaftlicher Hintergrund

Nach einer Recherche der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) (1) liegen für Cannabisarzneimittel akzeptable wissenschaftliche Erkenntnisse bislang nur für die begleitende Behandlung von Spastiken, Übelkeit und Erbrechen durch Zytostatika sowie chronische Schmerzen vor. Eine mögliche Wirksamkeit wird zudem in der Literatur für Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei HIV-AIDS, Schizophrenie, Morbus Parkinson, Tourette-Syndrom, Epilepsie, Kopfschmerzen sowie chronisch entzündliche Darmerkrankungen diskutiert.

Eine ausführliche Übersichtsarbeit (2) der US-amerikanischen National Academies of Sciences, Engineering and Medicine stellt dar, dass eine gute Evidenz für eine therapeutische Wirksamkeit von Cannabinoiden in folgenden Indikationen vorliegt: Die Behandlung chronischer Schmerzen bei Erwachsenen, von Spastik bei Multipler Sklerose und für die antiemetische Therapie von Übelkeit und Erbrechen durch Zytostatika. Mäßig oder wenig Evidenz liegt vor u. a. für die Behandlung von Schlafstörungen in bestimmten Situationen, Gewichtsverlust bei HIV/AIDS und Symptomen des Tourette-Syndroms.

Sie können schon aus diesen beiden zitierten Literaturstellen sehen:

Andere Länder – andere Ergebnisse !

Deshalb:

Wir werden Cannabispräparate verordnen, wenn:

1.Alle dem Stand von Wissenschaft und Lehrmeinung entsprechenden Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft und erfolglos waren und

2.Eine Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Zitierte Literatur

[1] Hoch, E., Friemel, C.M., Schneider, M. (Hrsg.). Cannabis: Potential und Risiko. Ergebnisse einer wissenschaftlichen Analyse.Heidelberg. Springer

[2] National Academies of Sciences, Engineering, and Medicine (2017): The health effects of cannabis and cannabinoids: https://www.nap.edu/catalog/24625/the-health-effects-of-cannabis-and-cannabinoids-the-current-state

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